Für Erziehungsberechtigte, die in systemkritischen Berufen tätig sind, richtet die Gemeinde Rheinmünster in den Kitas und der Schülerbetreuung Notgruppen ein. Dazu gehören insbesondere Ärzte, Arzthelferinnen, Pflegekräfte und Personen, die in medizinischen Bereichen tätig sind, hauptberufliche Feuerwehrmänner – und Frauen sowie Polizisten, Busfahrer und Personen, welche in der Lebensmittelbranche tätig sind. Wenn beide Erziehungsberechtigte in einem der genannten Berufe tätig sind, können die Kinder der hiesigen Kindertagesstätten und Grundschulen zur Betreuung untergebracht werden.
Dies gilt ebenso für Kinder von Alleinerziehenden, die in systemkritischen Berufen tätig sind.
Im nachfolgenden Antrag auf Notfallbetreuung erhalten Sie entsprechende Informationen und Anweisungen von der Landesregierung Baden-Württemberg falls Sie die Notfall-Betreuung in Anspruch nehmen müssen.
Bei dringenden Fragen können Sie sich gerne fernmündlich unter 07227 9555-29 an die Verwaltung wenden. Fragen per E-Mail werden selbstverständlich mit elektronischer Post beantwortet.