Gemäß der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen wurden folgende Regelungen für Trauerfeiern und Beisetzungen/ Bestattungen auf den Friedhöfen in Rheinmünster festgelegt:
- Die Anzahl der Teilnehmer wird auf 100 Personen beschränkt.
- Bei Teilnahme der Veranstaltung muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung von Teilnehmern werden folgende Daten erhoben und gespeichert:
– Vorname und Name des Teilnehmers
– Adresse
– TelefonnummerDas Nichtabgeben der Daten führt dazu, dass Sie von der Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass kein Teilnehmer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus bestätigen Person hatte und kein Teilnehmer Symptome aufzeigt.
- Eine musikalische Begleitung kann mittels CD-Abspielgerät erfolgen, Gesangsdarbietungen sind nicht möglich.
- Die Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere der Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person, sind einzuhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen und bei Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, zulässig.
- Das Auflegen einer Kondolenzliste ist derzeit nicht möglich, außerdem besteht keine Möglichkeit, sich wie bisher mit Weihwasser, Erde oder Blumenblättern von Verstorbenen zu verabschieden.
- Grabbeigaben in Form von Blumensträußen sind erlaubt.
Helmut Pautler, Bürgermeister