Bodenrichtwerte und Grundstücksflächen im Zuge der Grundsteuerreform Daten im Internet abrufbar

Veröffentlicht am

Für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform werden die Grundstücksflächen sowie die Bodenrichtwerte benötigt. Den Steuerpflichtigen stehen fristgerecht ab dem 01.07.2022 die Bodenrichtwerte sowie die Grundstücksgrößen auf dem Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) kostenlos zur Verfügung.


Schritt für Schritt Anleitung:

  1. Aufrufen der Webseite www.gutachterausschuesse-bw.de
  1. Eingabe der Adresse oder des Flurstücks (z.B. Lindenbrunnenstr. 1, 77836);
    Achtung: Das Feld „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ muss aktiv (grün hinterlegt) sein:

    Nach Eingabe wird unterhalb des Eingabefeldes das Suchergebnis als Auswahl bereitgestellt; bitte hier das entsprechende auswählen:

  1. Danach wird im linken Bereich der Seite die Daten des ausgewählten Grundstücks mit der Flurstücks Nummer, der Gesamtfläche, evtl. Teilflächen sowie die zugehörigen Bodenrichtwerte angezeigt:
    Werden bei dem betreffenden Grundstück mehrere Teilflächen angezeigt, können diese über die  Beschriftung ((Teilfläche1, Teilfäche 2….) einzeln ausgewählt werden und somit die entsprechenden Werte abgelesen werden:



Abgabe der Feststellungserklärungen
Übersicht der benötigten Daten

Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:

Fundstelle
Aktenzeichen Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
Lage des Grundstücks Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
Gemarkung / Flurstück Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (siehe oben)
Fläche des Grundstücks zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (siehe oben), kostenpflichtiger Grundbuchauszug
Bodenrichtwert zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (siehe oben), örtlicher Gutachterausschuss
Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum) Teilungserklärung, Kaufvertrag