Die Gemeinde Rheinmünster wird für den Monat Januar keine Kindergartengebühren und keine Gebühren für die Schulkindbetreuung erheben. Diesen Erlass haben die Mitglieder des Gemeinderates in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01.02.2021 beschlossen. Unterstützung erhält die Gemeinde auch vom Land Baden-Württemberg in Form einer Soforthilfe. Das Land übernimmt voraussichtlich achtzig Prozent des ausfallenden Gebührenaufkommens. Zwanzig Prozent des Einnahmeausfalls muss die Gemeinde stemmen.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erhalten die Kommunen keine Erstattung der Betreuungsgebühren. Die Gebühren für die Notbetreuung sind anteilig (wochenweise) von den Erziehungsberechtigten zu entrichten und werden mit den bereits abgebuchten Gebühren des Monats Januar verrechnet.
Aufgrund des eingestellten Regelbetriebes wurde zum 1. Februar 2021 keine Abbuchung von Betreuungsgebühren veranlasst. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies nicht mit einem vollständigen Erlass der Betreuungsgebühren verbunden ist. Die Gemeinde Rheinmünster muss sich aus haftungsrechtlichen Gründen die Einziehung der Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt, die abgebuchten Gebühren des Monats Januar bei einer Wiederaufnahme des Regelbetriebes zu verrechnen. Aufgrund des verlängerten Lockdowns ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebes (derzeitiger Stand: bis einschließlich 21. Februar 2021) noch nicht abschließend geklärt.