Betreuungsgebühren (Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung) Januar 2021 und Inanspruchnahme Notbetreuung

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Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Kindertagesstätten zunächst bis 10. Januar 2021 für den regulären Betrieb schließen. Aufgrund des verlängerten Lockdowns ist die Wiederaufnahme des Regelbetriebes (Stand 13.01.2021) noch nicht abschließend geklärt.

Bei einer signifikanten Senkung der Infektionszahlen ist eine vorzeitige Öffnung vor dem 31.01.2021 möglich. Eine Notbetreuung wird unter bestimmten Voraussetzungen angeboten. Für die Notbetreuung wird der Monatsbeitrag erhoben.

Die Betreuungsgebühren (Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung) werden immer zu Beginn eines Monats abgebucht. Seitens der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass durch sogenannte Bankrückläufer bzw. Widerruf der Abbuchungen zusätzliche Kosten in Form von Bankgebühren entstehen. Diese zusätzlichen Gebühren der Bank sind vom Gebührenpflichtigen zu entrichten.

Derzeit liegen keine abschließenden Hinweise über eine Ausgleichszahlung bzw. Handlungsempfehlung des Landes für den Erlass von Betreuungsgebühren vor. Die Gemeindeverwaltung ist bestrebt, eine Lösung zu finden, welche im Interesse der Gebührenzahler liegt, als auch den Vorgaben der Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde entspricht.

Über das Mitteilungsblatt und die Homepage der Gemeinde Rheinmünster wird über die weitere Vorgehensweise informiert.