Bekanntmachung zum Bauvorhaben “Netzausbau der Erdgaspipeline TENP III”

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Bekanntmachung

Bauvorhaben „Netzausbau der Erdgaspipeline TENP III im Regierungsbezirk Karlsruhe durch die Errichtung einer Leitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 Leitungsabschnitt Schwarzach – Eckartsweier

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekanntgegeben:

  1. Die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:Im Bereich des Leitungsabschnitts zwischen den in Baden-Württemberg gelegenen Gemeinden Rheinmünster (Regierungsbezirk Karlsruhe) und Willstätt (Regierungsbezirk Freiburg) soll durch die Errichtung einer Erdgasfernleitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 (ca. 1,0 m) der Ausbau des TENP-Leitungssystems erfolgen. Die geplante Erdgaspipeline (TENP III) soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der im Jahr 1973 mit einem Durchmesser von DN 950 errichteten TENP I verlegt werden, welche in diesem Zuge entfernt wird. 6,7 km des 28,7 km langen Trassenabschnitts befinden sich im Regierungsbezirk Karlsruhe, die übrigen 22 km verlaufen im Regierungsbezirk Freiburg.Der Plan beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
    • Umlegung der parallel zur TENP I verlaufenden Glasfaserkabeltrasse
    • Ausbau der vorhandenen und defekten TENP I Leitung;
    • Verschweißung der Einzelrohre zu einem Rohrstrang;
    • Einbringung der neuen TENP III Erdgasleitung im bereits bestehenden Rohrgraben mit Ausnahme im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“ und Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung.
    • Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung außerhalb des bereits bestehenden Rohrgrabens im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“.

    Durch die Maßnahme erfolgt ein Eingriff in den Naturhaushalt. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen. Weiter wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für temporäre Grundwasserentnahmen und Einleitung des geförderten Grundwassers und Druckprobenwassers über eine Entwässerungsleitung sowie die offene bzw. geschlossene Querung von Gewässern und die offene Querung eines Wasserschutzgebietes beantragt. Im Übrigen wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Aus- und Neubau von Dränageanlagen beantragt.

    Das Vorhaben erstreckt sich auf die Gemarkungen der Städte Lichtenau und Bühl und der Gemeinden Rheinmünster und Ottersweier (Landkreis Rastatt).

  2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
  3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 08.06.2022 während der gesamten Dienststunden barrierefrei zugänglich an den folgenden Orten zur Einsicht aus:
    • Stadt Lichtenau, Rathaus Lichtenau, 3. OG im Vorraum des Bürgersaals, Hauptstraße 15, 77839 Lichtenau
    • Stadt Bühl, Rathaus 5, 1. OG, Zi.: 1.16, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl
    • Gemeinde Rheinmünster, Rathaus Rheinmünster, 2. OG, Zi.: 3.2 Lindenbrunnenstraße 1, 77836 Rheinmünster
    • Gemeinde Ottersweier, Bürgermeisteramt, EG, Zimmer Helga Caspers, Lauferstraße 18, 77833 Ottersweier

    Für die Einsichtnahme sind die Vorgaben der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung sowie die diesbezüglichen Vorgaben in den Rathausgebäuden zu beachten.

  4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden und Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 LVwVfG einzulegen (Vereinigungen) können bis einschließlich 07.07.2022 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
    • beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
    • Stadt Lichtenau, Rathaus Lichtenau, 3. OG im Vorraum des Bürgersaals, Hauptstraße 15, 77839 Lichtenau
    • Stadt Bühl, Rathaus 5, 1. OG, Zi.: 1.16, Friedrichstraße 6, 77815 Bühl
    • Gemeinde Rheinmünster, Rathaus Rheinmünster, 2. OG, Zi.: 3.2 Lindenbrunnenstraße 1, 77836 Rheinmünster
    • Gemeinde Ottersweier, Bürgermeisteramt, EG Zimmer Helga Caspers, Lauferstraße 18, 77833 Ottersweier

    Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern (Äußerungsfrist). Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.

    Es wird gebeten, auf schriftlichen Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen 17-0513.2 (E/141) sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.

    Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden ihr Namen und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

  5. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe zuständig. Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
  6. Zu dem Vorhaben liegen ein UVP-Bericht mit Textteil und Karten sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:
    • Technischer Erläuterungsbericht
    • Unterlagen zu wasserrechtlichen Belangen und Gestattungen
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
    • Kurzgutachten Baulärm
    • Landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
    • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    • Forstrechtliche Unterlagen
    • Fachbeitrag Boden
    • Bodenschutzkonzept
  7. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
  8. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
  9. Hinweis:
    Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
  10. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren /Leitungen/ Netzausbau TENP III, Abschnitt Schwarzach – Eckartsweier“ und im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/bw zugänglich gemacht.Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g. Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen.
  11. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.

Im Auftrag

gez. Helmut Pautler, Bürgermeister