Bebauungsplan „Beim alten Steinwerk“, Ortsteil Greffern

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1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung, (bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 16.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Beim alten Steinwerk“, Ortsteil Greffern im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Der Entwurf zur Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 18.09.2018 wurde am 01.10.2018 in öffentlicher Sitzung gebilligt.

Ziele und Zwecke der Planänderung:

Im Ortsteil Greffern befindet sich zwischen Ringstraße, Pfarrstraße und Kreuzstraße das alte Katzwerk-Areal. Seit vielen Jahren besteht seitens der Gemeinde Rheinmünster das Ziel, die Fläche wohnbaulich zu entwickeln. Bereits im Jahre 1997 wurde ein Bebauungsplan beschlossen, der Geschosswohnungsbau mit zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden vorsah. Nunmehr fand ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Grundstückseigentümer hat das Ziel, das ca. ein Hektar große Grundstück Flst.Nr. 995 in Einzel- und Doppelhausgrundstücke aufzuteilen und diese zu veräußern.

Die Gemeinde Rheinmünster beabsichtigt deshalb den Bebauungsplan „Beim alten Steinwerk“ im Bereich des genannten Grundstücks Flst.Nr. 995 sowie dem Weggrundstück Flst.Nr. 995/7 und dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.Nr. 1809 zu ändern. Anstelle der dort festgesetzten dichten Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sollen Einzel- und Doppelhäuser zugelassen werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist auf dem nachstehenden Lageplan ersichtlich.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung in der Fassung vom 18.09.2018 in der Zeit vom 22. Oktober 2018 bis 22. November 2018, beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Schwarzach, Lindenbrunnenstr. 1, Zimmer 3.2, 77836 Rheinmünster während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Diese sind:

Montag und Donnerstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Dienstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Mittwoch
8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag
8.00 Uhr – 12.30 Uhr

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes sind nachfolgend aufgeführt..

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht während der Auslegungsfrist abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rheinmünster, den 12.10.2018

Helmut Pautler, Bürgermeister