Bauen von Hütten und Zäunen im Außenbereich

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Das Bauen von Hütten und Zäunen im Außenbereich ist grundsätzlich problematisch und nur ausnahmsweise möglich. Bei der Errichtung stehen sich die verständlichen Interessen der einzelne Grundstücksnutzer an der individuellen Gestaltung ihres Grundstücks und der Anspruch der Allgemeinheit auf Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft gegenüber. Bebauung in besonders geschützten Biotopen, Naturschutzgebieten, Naturschutzdenkmalen, Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen sowie hochwertigen Lebensräumen wie z. B. Orchideenwiesen sind generell unzulässig.

Eine Baugenehmigung ist in jedem Fall erforderlich, sofern eine sogenannte Geschirrhütte mit mehr als zwanzig Kubikmeter errichtet werden soll. Die Größe der Hütte ist nach den Außenmaßen zu berechnen. Der Dachraum, ein über der Geländeoberfläche liegender Sockel und der von einem Vordach überdeckte Raum sind voll anzurechnen.

Unter Geschirrhütten versteht man Gebäude, die der Unterbringung von Geräten für die gärtnerische Pflege des Grundstücks dienen, nicht zur Lagerung von Gartenerzeugnissen. Es sind kleine Bauten einfachster Ausführung, in der Regel sind die Umfassungswände in leichtem Holzfachwerk mit einfachster Holzschalung ausgeführt. Die Hütten haben weder Fenster noch Vordach, keine überdachte Terrasse oder Pergola und keine Feuerstätte. Sie dürfen keinen Aufenthaltsraum haben.

Gartenhäuser sind im Außenbereich generell unzulässig, da sie einen Aufenthaltsraum enthalten. Grundsätzlich sind Zäune und Einfriedigungen im Außenbereich genehmigungspflichtig. Auch abgestellte Wohn- und Bauwagen sind stets genehmigungspflichtig, da sie einem Aufenthaltszweck dienen. Da Wohn- bzw. Bauwagen generell das Landschaftsbild beeinträchtigen, sind diese grundsätzlich unzulässig.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne das gemeindliche Bauamt unter der Rufnummer Telefon: 07227 9555-31 oder per E-Mail: bauamt@rheinmuenster.de und die untere Baurechtsbehörde sowie die untere Naturschutzbehörde unter der Rufnummer Telefon: 07222 381-4051/-4052 oder per Mail an naturschutz@landkreis-rastatt.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.