Stellungnahme der CDU – Fraktion zur GR Sitzung vom 2.7.2018
Wichtiges Thema in der Gemeinderatssitzung vom 2.7.2018 war die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Rheinmünster. § 16 (Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte ) Abs. 1 wurde dahingehend geändert, dass Ortschaftsräte in den nach § 15 eingerichteten Ortschaften Greffern, Söllingen und Stollhofen gebildet werden. Die Änderung ist erstmals bei der nächsten Kommunalwahl anzuwenden. Damit wird im Ortsteil Schwarzach nach der Kommunalwahl im Mai 2019 kein Ortschaftsrat mehr gebildet.
Eine Nachfolgeordnung, wie etwa die Funktion eines Ortsbeauftragten, lehnt die CDU – Fraktion ab. Die Einwohner von Schwarzach haben über die Mehrheit der BfR im Ortschaftsrat entschieden, dass sie keinen Ansprechpartner außerhalb der Verwaltung brauchen, dies wird von der CDU respektiert.
Die Ortschaftsräte haben in der Vergangenheit immer versucht, die Belange der Ortsteile zu vertreten und entsprechend Gehör zu finden. Die Funktion eines Ortsbeauftragten – der im Übrigen auch nicht in der Hauptsatzung der Gemeinde Rheinmünster vorgesehen ist – wird in dieser Hinsicht keine Neuerungen erreichen und somit auch keinen Mehrwert bieten können. Deshalb ist die Einrichtung eines Ortsbeauftragten nicht notwendig und sogar wirkungslos. In den Ortsteilen Greffern, Söllingen und Stollhofen haben sich die Ortschaftsräte für die Beibehaltung der Ortschaftsräte ausgesprochen und wünschen sich, dass sich auch bei den kommenden Kommunalwahlen 2019 Kandidaten finden, die sich für ihren Ort interessieren und auch einsetzen wollen.
Willibert König, CDU-Fraktion