Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfeld“, Ortsteil Stollhofen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung

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Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 04.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlfeld“, Ortsteil Stollhofen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes, sowie die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Mühlfeld“.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts kann abgesehen werden, auch eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich.

Aufgrund der Größe des Plangebiets ist für die Bebauungsplanänderung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG erforderlich, die nachweist, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen auftreten werden. Eine solche Vorprüfung wird im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Aufgrund der im Plangebiet anzutreffenden bebauten Grundstücke wird durch die beabsichtigte Planänderung – nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen sein.

Auch im beschleunigten Verfahren ist das spezielle Artenschutzrecht bereits im Bebauungsplanverfahren zu prüfen. Eine solche Prüfung bzw. Einschätzung und Bewertung des Plangebietes in Bezug auf den Lebensraum für artenschutzrechtliche relevanten Arten ist noch durchzuführen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist auf dem nachstehenden Lageplan ersichtlich.Plankopie als PDF-DateiZiel und Zweck der Planänderung

Der zu ändernde Bebauungsplan trat 1970 in Kraft, die Baugrundstücke sind vollständig bebaut. Nunmehr bestehen auf den Grundstücken Erneuerungs- und Umbauabsichten.

Mehrere Bauanfragen stehen dabei nicht im Einklang mit dem derzeit geltenden Bebauungsplan, sind aber durchaus nachvollziehbar und städtebaulich vertretbar. Diese Anfragen sind nun Anlass, den gesamten Plan durch Neuaufstellung in einen einfachen Bebauungsplan, mit nur noch wenigen planungsrechtlichen Festsetzungen, zu ändern. Der bisherige Plan soll aufgehoben werden.

Damit soll den Bauherren bei ihren Planungen die größtmögliche Gestaltungsfreiheit für die beabsichtigten Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen gegeben werden. Dies ist im Sinne der Innenentwicklung und entspricht somit der städtebaulichen Zielsetzung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

Es ist vorgesehen, die Art der baulichen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse und die Gebäudehöhe festgesetzt. Bei den örtlichen Bauvorschriften sollen lediglich die Gestaltung von Doppelhäusern, die Abstände von Wohngebäuden zu öffentlichen Verkehrsflächen und die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung geregelt werden.

Die Festsetzungen sollen so angepasst werden, wie sie bereits bei den geänderten Bebauungsplänen „Unterfeld“ und „Kleine Frankenbühnd – Hofbühnd“ Anwendung finden.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Schwarzach, Lindenbrunnenstr. 1, Zimmer 3.2, 77836 Rheinmünster vom 16.12.2019 bis 03.01.2020 während den üblichen Öffnungszeiten statt. Diese sind:

Montag und Donnerstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 Uhr- 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr – 12.30 Uhr

Rheinmünster, den 06.12.2019

Helmut Pautler, Bürgermeister