Aufnahme, Unterbringung sowie tierärztliche Behandlung von Fundtieren

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Immer wieder kommt es vor, dass Tiere ihren Besitzern abhanden kommen oder weglaufen. Wer ein solches herrenloses Tier auffindet oder wem ein solches Tier zuläuft, sollte bitte folgendes beachten:

  • Beim Fund oder Zulauf eines fremden Tieres ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Rheinmünster unverzüglich eine Fundtieranzeige zu erstatten. Oftmals werden vermisste Tiere bei der Behörde gemeldet und können dann an ihren Besitzer unmittelbar zurückgegeben werden.
  • Ist zunächst kein Besitzer bekannt, kann das Tier entweder von dem Finder selbst aufgenommen und verpflegt oder einem Tierheim übergeben werden. Die Unterbringung in einem Tierheim ist meist kostenpflichtig. Daher ist die Vorgehensweise zuvor mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Rheinmünster abzusprechen.
  • Gleiches gilt für verletzte Tiere. Sofern eine tierärztliche Behandlung erforderlich ist, muss dies ebenfalls vorher mit dem gemeindlichen Ordnungsamt abgesprochen werden. Nur in absoluten Notfällen kann der Finder eines verletzten Tieres, dieses sofort zum Tierarzt bringen. Die Fundtieranzeige bei der Behörde ist jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Die Erstattung einer Fundtieranzeige ist Voraussetzung, dass die Kosten für eine Tierheimunterbringung oder einer tierärztliche Behandlung von der Gemeinde Rheinmünster übernommen werden und gegebenenfalls an den Besitzer abgewälzt werden können.