Aktuelle Informationen vom Rechnungsamt zur Grundsteuerreform

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In der Zeit vom 16. Mai bis 30. Juni 2022 werden Informationsschreiben an alle Bürger/ -innen mit Grundbesitz in Baden-Württemberg seitens vom örtlich zuständigen Finanzamt über die allgemeine Vorgehensweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 verschickt. Die Schreiben sollen den Grundstückseigentümern beim Ausfüllen ihrer Grundsteuererklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, unterstützen.

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück und werden informiert, woher die weiteren erforderlichen Daten wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte zu finden sind.

Die Feststellungserklärungen sind elektronisch über das ELSTER-Portal, welches ab dem 1. Juli 2022 freigeschaltet wird, bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, beziehungsweise einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke erhalten die jeweiligen Eigentümer im Oktober 2022 für die Erklärungsabgabe ein separates Schreiben vom Finanzamt mit gesonderter Abgabefrist.

In begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung auch in Papierform abgegeben werden. Dies ist der Fall, wenn jemand beispielsweise keinen Internetzugang hat oder den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt ist. In diesem Ausnahmefall kann der bzw. die Betroffene ab Juli 2022 einen entsprechenden Papiervordruck beim jeweils zuständigen Finanzamt abholen. Alternativ ist es auch möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärung helfen zu lassen und die Erklärung über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln.

Sobald der Gemeinde Rheinmünster neue Informationen von den Finanzbehörden vorliegen, wird das Rechnungsamt im Gemeindemitteilungsblatt und auf der Homepage darüber berichten.