Mit Beschluss vom 23. November 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 24. November 2021 in Kraft.
Änderungen zum 24. November 2021
Der bisherige Stufenplan wird um eine weitere Stufe erweitert. Die neue „Alarmstufe II“ gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 6.
Für die Warn- und Alarmstufe wird die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern auf 1,5, beziehungsweise 3, angepasst. Die Schwellenwerte für die Belegung der Intensivbetten von 250 beziehungsweise 390 bleiben unverändert.
Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 24. November 2021) (PDF)