Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 02.05.2022

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Mit Beschluss vom 26. April 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 2. Mai 2022 in Kraft.

Änderungen zum 02. Mai 2022:

  • Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.
  • Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.