Zutritt zum Dienstgebäude ab Montag, 06.12.2021 nur noch mit einem 3G-Nachweis und Terminvereinbarung möglich
Um die Arbeits- und Einsatzfähigkeit der Gemeindeverwaltung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Bewältigung der Corona-Krise und der Pflichtaufgaben für die Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten gelten ab Montag, 06. Dezember 2021 folgende Zutrittsregelungen:
Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist der Zutritt zum Rathaus Rheinmünster nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich.
Besucherinnen und Besucher müssen somit vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigentest darf höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise müssen vorgezeigt werden.
Zutritt zum Rathaus nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit geeignetem Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske).
Seit 24.11.2021 gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz.
Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin über die Telefonzentrale 07227 9555-0 und per E-Mail gemeinde@rheinmuenster.de zu erreichen.
Die Durchwahlnummern der Rathaus-Bediensteten finden Sie auf Seite 2 des Mitteilungsblattes und hier.
Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.