Mit Beschluss vom 16. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Was das für die Regelungen in Baden-Württemberg bedeutet, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.