Grundschule und Grundschulbetreuung im Ortsteil Greffern geschlossen

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Das Staatliche Schulamt Rastatt hat aufgrund der örtlichen Infektionslage entschieden, die Grundschule im Ortsteil Greffern ab sofort zu schließen. Der überwiegende Anteil der Lehrerinnen wurde positiv getestet und befindet sich in Quarantäne. Betroffen sind auch Bedienstete der Gemeinde Rheinmünster.

Der Unterrichtsbetrieb sowie die gemeindliche Grundschulbetreuung werden eingestellt. Die Schließung gilt zunächst bis einschließlich Dienstag, 24. November 2020. Bis dahin möchte die für das Schulwesen zuständige Landesbehörde (Staatliches Schulamt, Rastatt) weitere Hinweise für die Erziehungsberechtigten erarbeiten.

Die Gemeindeverwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass alle Schüler der Grundschule im Ortsteil Greffern als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft werden. Dies hat zur Folge, dass die jeweiligen Schülerinnen und Schüler sich absondern und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Hierfür haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen.

Die Entscheidung über die Quarantäne trifft das Gesundheitsamt am Landratsamt Rastatt. Aufgrund der großen Menge an Infektionsfällen, verbunden mit der derzeitigen Belastung des Gesundheitsamtes, ist damit zu rechnen, dass die Beschlussfassung des Gesundheitsamtes erst in den nächsten Tagen bekannt gegeben wird. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Gemeindeverwaltung Rheinmünster keinen Einfluss.

Die eigentliche Dauer der Quarantäne wird vom gemeindlichen Ordnungsamt angeordnet. Der Quarantänezeitraum ist zwingend einzuhalten. Die Einhaltung wird überwacht. Verstöße gegen die Auflagen der Quarantäneanordnung sind Straftatbestände und werden entsprechend verfolgt. Aufgrund des Infektionsgeschehens ist die Gemeindeverwaltung verpflichtet, Zuwiderhandlungen auch anzuzeigen.

Aus Gründen der Vorsorge und der gebotenen Fürsorge gegenüber weiteren Kindern in den gemeindlichen Kindertagesstätten und auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bittet deshalb die Gemeinde Rheinmünster, auch die Geschwister-Kinder nicht in die Kitas zu schicken. Dies gilt für die Dauer der angeordneten Quarantäne-Zeit der eigentlichen Kontakt-Person, Kategorie I.

Sollte der Besuch des Geschwisterkindes in einer Kita dennoch erfolgen, benötigt die jeweilige Kita-Hausleitung eine formlose schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten. Damit wird bestätigt, dass für den Zeitraum der Quarantäne eine räumliche Trennung der Geschwister-Kinder im häuslichen Umfeld möglich ist und auch entsprechend umgesetzt wird. Somit ist zumindest wahrscheinlich, dass eine Infektionsübertragung nahezu ausgeschlossen werden kann.

Für die Quarantänezeit besteht für betreuende Elternteile nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigungsregelung. Sofern Kinder erkranken gelten die Vorschriften über betreuende Elternteile.

Sobald die Gemeindeverwaltung über weitere Informationen bezüglich der Schulschließung verfügt, erhalten Sie Nachricht, gegebenenfalls auch vom zuständigen Staatlichen Schulamt.

Fragen zur derzeit geschlossenen Grundschulbetreuung im Ortsteil Greffern beantworten
Frau Sabine Knobelspies (0175 4494992, jugendbuero@rheinmuenster.de) bzw.
Frau Andrea Schäfer (07227/9555-19, schaeferandrea@rheinmuenster.de).