Abfallwirtschaft – Gebührenänderungen ab 1. Januar 2022

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(lra) Der Kreistag des Landkreises Rastatt hat am 14. Dezember 2021 eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Ab 1. Januar 2022 ergeben sich folgende Gebührenänderungen: 

Behältergebühren

Bei den Behältergebühren ergeben sich keine Änderungen.

 

Änderung der Anzahl oder Größe von Behältern

Beim Wechsel der Behältergrößen sowie bei Aufstellung weiterer Tonnen oder Abholung von Gefäßen fallen folgende Gebühren an:

  • Biotonne: 60–240 Liter 15 Euro (bisher 12 Euro)
  • Restabfallbehälter: 60–240 Liter 15 Euro (bisher 12 Euro), 770/1.100 Liter 35 Euro (bisher 30 Euro)
  • Altpapierbehälter: 120/240 Liter 15 Euro (bisher gebührenfrei), 770/1.100 Liter 35 Euro (bisher gebührenfrei)

Die Erstausstattung der Grundstücke mit Behältern sowie der Austausch von defekten Behältern ist gebührenfrei.

 

Zusatzsäcke

Falls mehr Abfälle anfallen, als in die vorhandenen Restabfallbehälter und Biotonnen hineinpassen, können dafür Zusatzsäcke erworben werden:

  • Restabfall-Zusatzsack 4 Euro (bisher 3,50 Euro)
  • Bioabfall-Zusatzsack 4 Euro (bisher 3,50 Euro)

 

Selbstanliefergebühren

Bei den Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebes ergeben sich für folgende Abfallsorten Gebührenänderungen:

  • Bauschutt DKI und DKII, unter 400 Kilogramm pauschal 45 Euro (bisher 30 Euro)
  • Bauschutt DKI und DKII ab 400 Kilogramm 240 Euro/Tonne (bisher 180 Euro/Tonne)
  • Mineralische Gewerbeabfälle DKI und DKII 230 Euro/Tonne (bisher 235 Euro/Tonne)
  • Verunreinigter Bodenaushub DKI und DKII 230 Euro/Tonne (bisher 235 Euro/Tonne)
  • Grünabfälle/Wurzelstöcke ab 400 Kilogramm 80 Euro/Tonne (bisher 70 Euro/Tonne)
  • Altholz AI bis AIII bis 0,5 Kubikmeter pauschal 8 Euro (neue Pauschale)

Alle Gebührensätze können unter www.awb-landkreis-rastatt.de abgerufen werden. Gebühren, welche die Abfallbehälter betreffen, gelten nicht für die Stadt Bühl. Weitere Auskünfte unter Telefon 07222 381-5555.