Generell gilt beim Umgang mit Abfällen, die in betroffenen privaten Haushalten anfallen, dass diese ausschließlich über den Restabfallbehälter zu entsorgen sind.
Um sowohl bei anderen Nutzern der gleichen Restabfallbehälter als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, sind zudem die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Abfälle aus privaten Quarantäne-Haushalten sind über die Restabfallbehälter zu entsorgen. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch Altpapier, Verpackungen und häusliche Bio-und Küchenabfälle.
- Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
- Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
- Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier bitte nicht über die Toilette entsorgen. Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht im Wasser auf. Nur Toilettenpapier, auch feuchtes, darf über die Toilette entsorgt werden.
- Die Müllsäcke sind direkt in die Restabfallbehälter zu geben. Ist der Restabfallbehälter bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Die Regelung gilt für alle Abfälle aus Haushalten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen so lange, bis die Quarantäne wieder aufgehoben wird.
Für alle übrigen Haushalte gilt, dass selbstverständlich weiter wie bisher die Abfälle und Wertstoffe getrennt über die dafür vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt werden.
Sollten vorhandene Restabfallbehälter nicht ausreichen, können beim Abfallwirtschaftsbetrieb vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung entsprechend kurzfristig größere oder zusätzliche Restabfallgefäße bestellt werden. Außerdem gibt es Restabfall-Zusatzmüllsäcke zu kaufen. Sie sind erhältlich bei den Rathäusern.
Informationen erteilt die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter 07222 381-5555.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Internet www.awb-landkreis-rastatt.de
E-Mail awb@landkreis-rastatt.de
Telefon 07222 381-5555