Auch und vielleicht insbesondere in der aktuellen Zeit ist es sehr wichtig, über Gefahren und Risiken im Alltag sowie etwaigen Vorgehensweisen von Straftätern informiert zu sein.
Vor diesem Hintergrund besteht beim Polizeipräsidium Offenburg seit dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger telefonisch an ihre Polizei wenden können, um für Gefahren sensibilisiert zu werden und Präventionstipps zu erhalten.
In den vergangenen Tagen nutzten bereits mehrere Bürger/-innen aus der Region diese Möglichkeit. Das Angebot soll vorerst bis zum 5. März 2021 aufrechterhalten werden und so im Optimalfall die Bürgerinnen und Bürger befähigen, kriminelle Machenschaften zu erkennen und sich davor zu schützen.
Nachfolgend eine Übersicht der fünf Schwerpunktthemen, zu denen den Anrufenden jeweils an einem festgelegten Tag Auskunft gegeben wird.
Montag
„Straftaten im Zusammenhang mit älteren Menschen – Telefonbetrug / Gewinnversprechen u.Ä.“
Kriminalhauptkommissarin Sonja Hoffmann, Tel.: 07222 / 761 – 400
Mit zunehmenden Maß und mit sich stets wandelnden Vorgehensweisen gehen Telefonbetrüger vorwiegend auf ältere Menschen zu, um sie bspw. mit dem Enkeltrick, als falscher Polizeibeamter oder mit unseriösen Gewinnversprechen um ihr Erspartes zu bringen. So stiegen die registrierten Betrugsfälle mit dem Tatmittel Telefon in Baden-Württemberg von 2018 zu 2019 um über 1000%, der Schaden lag bei nahezu 18 Millionen Euro.
Mit entsprechenden Verhaltenstipps kann man sein Risiko, Opfer zu werden, minimieren; hierzu und zu allen weiteren Fragen um dieses Thema werden Anrufende gerne beraten.
Dienstag
„Einbruchschutz – Nachrüstung von Fenster und Türen / Bauplanung / Förderungsmöglichkeiten“
Polizeioberkommissar Ralf Kaufmann, Tel.: 0781 / 21-4515
Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls ist nach wie vor ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit, der sich auch in diesem telefonischen Beratungsangebot spiegelt.
Hierbei werden den Anrufenden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man sich neben dem richtigen Verhalten auch durch die mechanische Nachrüstung von Fenstern und Türen effektiv vor möglichen Einbrüchen schützen und welche Möglichkeiten staatlicher Förderung man in Anspruch nehmen kann.
Außerdem können kostenlose, sicherheitstechnische Beratungen der Polizei bei ihnen zu Hause vereinbart werden.
Mittwoch
„Gewalt – häusliche Gewalt / sexualisierte Gewalt / Stalking“
Polizeihauptkommissar Tilo Meißner, Tel.: 0781 / 21- 4531
Der Begriff „Häusliche Gewalt“ umfasst alle Formen der körperlichen sexuellen und seelischen Gewalt, meist ereignet sich diese in Lebensgemeinschaften und anderen Verwandtschaftsbeziehungen. Die Opfer sind überwiegend weiblich – ebenso wie im Deliktsfeld des Stalkings, also das wiederholte Verfolgen, penetrante Belästigen oder Terrorisieren einer Person gegen deren Willen.
Regelmäßig bestehen bei Opfern Unsicherheiten, wie man entsprechende Situationen handhaben und vorbeugen kann.
Hier möchte das polizeiliche Angebot ansetzen und Betroffenen und deren Umfeld beratend zur Seite stehen.
Donnerstag
„Drogen – Früherkennung / strafrechtliche Konsequenzen / führerscheinrechtliche Konsequenzen“
Polizeikommissarin Tamara Mild, Tel.: 0781 / 21-4512
Illegale Drogen sind ein beständiges polizeiliches Handlungsfeld. Insbesondere der Cannabiskonsum bei jungen Menschen stellt auch zahlreich Erziehungsverantwortliche vor große Herausforderungen. Oft bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Einordnung und auch etwaiger polizeilicher oder führerscheinrechtlicher Konsequenzen.
Interessierte und Ratsuchende könne sich deshalb immer donnerstags mit ihren Fragen an das polizeiliche Thementelefon wenden.
Freitag
„Medien – Mediensicherheit – Cybermobbing“
Polizeiobermeisterin Tanja Schmidt, Tel. 07222 / 761 – 402
Internet, Smartphone und Co. sind fester Bestandteil unseres Alltags, die Nutzung und intensive Vernetzung dieser digitalen Medien birgt jedoch auch Gefahren, sei es Identitätsdiebstahl, Betrug oder Cybermobbing, um nur einige Phänomene zu nennen.
Die Anrufenden sollen mit Tipps und Empfehlungen befähigt werden, sich selbst zu schützen und so zu verhindern, dass sie Opfer einer Straftat werden.