3G-Regel in Rathäusern, Landratsamt und Außenstellen – Terminvereinbarung notwendig

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(lra). Schulterschluss zwischen den Rathäusern, dem Landratsamt Rastatt und den Außenstellen der Kreisbehörde: Ab sofort gilt die 3G-Regelung. Kunden und Bedienstete erhalten nur noch Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ein Zutritt ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Darüber informiert das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung.

Vorzulegen sind entweder Impfnachweise, der Genesenennachweis oder ein Testergebnis eines offiziellen Testzentrums in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Das Testergebnis des Antigen-Schnelltests darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, das PCR-Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag gilt die 3G-Regel nicht. Weitere Informationen können den jeweiligen Websites der Städte, Gemeinden und des Landratsamts entnommen werden.