Bebauungsplan „Beim alten Steinwerk“, Ortsteil Greffern
1. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung, (bei weniger als 20.000 m2 Grundfläche) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB (ohne frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat Rheinmünster hat am 16.07.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplans „Beim alten Steinwerk“, Ortsteil Greffern im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 14.06.2018.
Ziele und Zwecke der Planänderung:
Im Ortsteil Greffern befindet sich zwischen Ringstraße, Pfarrstraße und Kreuzstraße das alte Katzwerk-Areal. Seit vielen Jahren besteht seitens der Gemeinde Rheinmünster das Ziel, die Fläche wohnbaulich zu entwickeln. Bereits im Jahre 1997 wurde ein Bebauungsplan beschlossen, der Geschosswohnungsbau mit zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden vorsah. Nunmehr fand ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Grundstückseigentümer hat das Ziel, das ca. ein Hektar große Grundstück Flst.-Nr. 995 in Einzel- und Doppelhausgrundstücke aufzuteilen und diese zu veräußern.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Rathaus Rheinmünster-Schwarzach, Zimmer Nr. 3.2, Lindenbrunnenstr. 1, 77836 Rheinmünster während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einem Monat zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.
Rheinmünster, den 27.07.2018
Helmut Pautler, Bürgermeister